Sinnvolle Versicherungen für Tiere

Sind Hundehaftpflichtversicherung und Pferdehaftpflichtversicherung sinnvoll oder kann man sich den Beitrag dafür sparen? Um diese Frage zu beantworten, muss erst einmal geklärt werden, wie die rechtlichen Bedingungen in Deutschland sind und wann beide Versicherungen leisten.

Die Hundehaftpflichtversicherung

Was wenn ein Hund beisst?Jeder Hundehalter muss nach Paragraf 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches für Schäden haften, die sein Tier einem Dritten zufügt. Dabei ist es völlig unerheblich, ob dem Tierbesitzer an dem Ereignis ein Verschulden trifft oder nicht. Diese Art der Haftung wird als Gefährdungshaftung bezeichnet und sie lässt nur wenig Spielraum, sich von Forderungen zu entlasten, die ein Geschädigter stellt. Aber auch dafür ist die Hundehaftpflichtversicherung empfehlenswert, dass sie unberechtigte Ansprüche im Namen des Versicherungsnehmer abwehrt.

Nehmen wir zum Beispiel an, ein Hund bricht aus einem eigentlich gesicherten Grundstück aus, reißt sich von der Leine los oder schlüpft plötzlich aus dem Halsband. Kommt alles vor und wenn der Vierbeiner dann auf die Straße rennt, gibt es oft schlimme Unfälle mit Sach-und Personenschäden und vielen Beteiligten. Manche Hunde benehmen sich auch Artgenossen, Radfahrern oder Joggern gegenüber nicht gerade nett und es kann sogar zu Beißattacken kommen, die schlimmstenfalls für den Gebissenen im Krankenhaus enden. Sogar tragische Todesfälle hat es schon gegeben. Was immer Bello, Hasso oder Susi anstellen, "Herrchen" oder "Frauchen" müssen dafür geradestehen und wenn sie keine entsprechende Haftpflichtversicherung haben, dann kann das unter Umständen sehr teuer werden und im Extremfall sogar zum wirtschaftlichen Ruin des Hundehalters führen und andererseits muss der Geschädigte muss sehr lange auf eine Entschädigung warten.

Weil der Gesetzgeber das erkannt hat, gibt es in Deutschland in dem meisten Bundesländern Bestimmungen, die den Hundehalter verpflichten, eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. In Hamburg, Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen ist eine Hundehaftpflicht für alle Hunderassen Pflicht. In den
anderen Bundesländern gibt es die Pflicht zum Abschluss einer Hundehaftpflicht nur für bestimmte Hunderassen, die als grundsätzlich gefährlich gelten. Hier ist die Rassenzugehörigkeit oder die Größe des Tieres ausschlaggebend. Weil aber auch zutrauliche, friedfertige und kleine Hunde im Prinzip große Schäden anrichten können, ist die Hundehaftpflicht überall und für alle Hunde zu empfehlen.

Die Pferdehaftpflichtversicherung

Braves Pferd das keinem etwas antut?Auch der Pferdehalter haftet für Schäden, die sein Tier Dritten zufügt, nach der Gefährdungshaftung. Pferde die aus Koppeln ausbrechen, Weidezäune niedertrampeln oder die Stalltüre eintreten, sind keine Seltenheit. Pferde die plötzlich unerwartet ausschlagen und Spaziergänger, den Tierarzt oder Hufschmied verletzen, ebenso wenig. Es kann sogar vorkommen, dass ein ausgebrochenes Pferd den Bahnverkehr lahmlegt, weil es auf die Schienen gerät und dadurch entstehen unter Umständen erhebliche Vermögensschäden. Deshalb ist auch eine Pferdehaftpflichtversicherung sehr sinnvoll, wenn auch im Gegensatz zur Hundehaftpflicht nirgends in Deutschland Pflicht.

Die Höhe der Beiträge für die Hundehaftpflichtversicherung und die Pferdehaftpflichtversicherung ist je nach Versicherer unterschiedlich. Deshalb sollte jeder, der eine abschließen will, Angebote vergleichen. Gerade ein Pferdehaftpflicht Vergleich lohnt sich, weil es hier große Unterschiede sowohl bei den Beiträgen, als auch bei den Leistungen gibt.