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  #1 (permalink)  
Alt 01.05.2007, 11:32
Benutzer
Ist öfters hier...
 
Registriert seit: 01.05.2007
Beiträge: 42
Standard Hallo, bin neu, hab aber wichtige Frage...

Erstmal möchte ich mich kurz vorstellen.
Ich bin 30 Jahre alt, habe 3 Kinder und wohne seit 4 Wochen wieder in Schleswig-Holstein.
Wir haben einen Hund, der jetzt 1 Jahr alt wird.

Ausserdem möchte ich mir zwei Kaninchen zulegen.

Dazu auch meine Frage:

Ich möchte etwas größere Kaninchen haben. Der Rammler, den ich mir ausgesucht habe, liegt wohl so bei 4 KG.
Zählt ein Kaninchen in der Größe auch noch zu Kleintieren und ich kann ihn ohne Genehmigung des Vermieters im Garten halten?
Er bekommt dort einen schönen Stall und kommt unter Aufsicht in den Auslauf, damit er im Garten nichts kaputt macht.

Kann mir da jemand sagen, ob er noch genehmigungsfrei ist?

LG und im Voraus

Wenke
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  #2 (permalink)  
Alt 01.05.2007, 18:05
Benutzerbild von Wölkchen
Erfahrener Benutzer
wohnt hier im Zoo
 
Registriert seit: 20.02.2007
Ort: Mannheim
Beiträge: 312
Standard

Hallo und willkommen!
Zu deiner Frage:
Naja, ich würde generell den Vermieter vorher fragen! Und wenn man davon absieht, dass z.B. meine Katze noch nicht einmal 4 Kilo wiegt, und da musste ich um Erlaubnis fragen! Auch der Grund, warum ich nur mit einer Katze zusammen lebe, obwohl ich noch gerne eine zweite haben möchte.
Solltest du bedenken haben, dien Vermieter würde nicht zustimmen, überleg dir eben was. Tränendrüse! Ich kenn da jemanden, der muss aus den und den Gründen seine Hasen abgeben und ich hab doch so ein gutes Herz und außerdem hätten sie es doch so gut im Garten ..... Weißt schon was ich meine! Wünsch dir viel Glück!
__________________
"Jipppiiiiiii! Bis zum nächsten Mal!"
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  #3 (permalink)  
Alt 27.01.2008, 15:30
Neuer Benutzer
Frischling
 
Registriert seit: 24.01.2008
Beiträge: 26
Standard

Da war doch letzt was in den Medien von wegen das die Rechte des Mieters auf Haustiere verbessert wurden. Soweit ich weiß sind Kleintiere erlaubt solang: sie nichts kaputt oder schmutzig machen niemanden stören und keine Nachbarn ekeln (was bei ratten ja sein könnte). Im Mietvertrag steht ob Haustiere generell erlaubt sind oder nur nach Absprache. Also Vertrag genau lesen und Vermieter schöne Augen machen, dann dürfte er nichts dagegen haben. Bei katzen und Hunden ist das was anderes aber wenn der hund bleiben darf dann bestimmt au Kaninchen. Aber ein Stall/Gehege im garten muss schon vom Vermieter oder Mit-Mietern abgesegnet werden.
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